Einnahmen
OnlyFans Steuern in Deutschland: der Guide für trans Creator
Vom Team für trans Creator bei Bunny Agency · Aktualisiert · 10 Min. Lesezeit
Kurze Antwort
Einnahmen aus OnlyFans sind in Deutschland steuerpflichtig. Versteuert wird der Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben, über die Einkommensteuererklärung. Wer die Tätigkeit gewerblich ausübt, meldet ein Gewerbe an und zahlt ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro Gewerbesteuer. Bei der Umsatzsteuer greift die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG unterhalb von 25.000 Euro Vorjahresumsatz, sie schützt aber nicht vor der Reverse-Charge-Steuer auf die Gebühr einer Plattform im Ausland.
Das Wichtigste
- OnlyFans-Einnahmen sind steuerpflichtiges Einkommen. Versteuert wird der Gewinn, nicht die Summe der Auszahlungen.
- Die Kleinunternehmerregelung greift nach § 19 Abs. 1 UStG, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
- Auch als Kleinunternehmerin kannst du Umsatzsteuer schulden: Bei einer Leistung von einem im Ausland ansässigen Unternehmen geht die Steuerschuld nach § 13b UStG auf dich über, und der Vorsteuerabzug ist dir versperrt.
- Gewerbesteuer fällt erst über einem Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag an (§ 11 Abs. 1 GewStG), die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent.
- Buchungsbelege sind acht Jahre aufzubewahren, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO).
Das ist keine Steuerberatung. Dieser Text erklärt veröffentlichte deutsche Regeln und verlinkt für jede davon die Fundstelle, damit du sie selbst nachlesen kannst. Wie die Regeln auf deinen Fall angewendet werden, hängt von Details ab, die ein Blogtext nicht kennt. Lass deine Situation von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater bestätigen, bevor du etwas anmeldest oder abgibst. Alle Paragrafen wurden im September 2026 auf gesetze-im-internet.de geprüft. Gesetze und Beträge ändern sich, nimm die aktuelle Zahl immer von der amtlichen Seite.
Muss ich meine OnlyFans-Einnahmen versteuern?
Ja. Geld, das du für Abos, PPV-Nachrichten und Trinkgelder bekommst, ist Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit und damit steuerpflichtig. Es ist kein Geschenk, und es wird nicht dadurch steuerfrei, dass keine Lohnsteuerbescheinigung kommt und die Plattform im Ausland sitzt.
Versteuert wird dein Gewinn, also Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, nicht die Summe der Auszahlungen auf deinem Konto. Wenn du gerade erst ausrechnest, wie groß diese Summe überhaupt werden kann, schau vorher in den Überblick dazu, wie viel trans Creator auf OnlyFans verdienen, und in die Erklärung zur Auszahlung in Deutschland. Die Steuer kommt danach, auf das, was übrig bleibt.
Wer eine gewerbliche Tätigkeit oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss das anzeigen: den Gewerbebetrieb bei der Gemeinde, die freiberufliche Tätigkeit direkt beim zuständigen Finanzamt (§ 138 Abs. 1 AO). Dazu kommt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übermittelt wird (§ 138 Abs. 1b AO), in der Praxis über ELSTER. Die Anzeige ist innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten.
Gewerbe oder freiberuflich: was bist du steuerlich?
Die Einordnung entscheidet, ob du ein Gewerbe anmelden musst und ob Gewerbesteuer anfällt. Sie trifft das Finanzamt anhand deiner tatsächlichen Tätigkeit.
Freiberuflich ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG unter anderem "die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit" sowie eine Reihe namentlich aufgezählter Berufe. Ob das Produzieren und Verkaufen von Inhalten im Einzelfall als künstlerische Tätigkeit durchgeht, ist eine Wertungsfrage, die regelmäßig gegen die Creator ausgeht und die kein Blog für dich beantworten kann. Geh nicht davon aus, dass du freiberuflich bist, nur weil du deine Inhalte selbst gestaltest.
Wird deine Tätigkeit als Gewerbebetrieb eingestuft, musst du sie nach § 14 GewO bei der zuständigen Behörde anzeigen, in den meisten Städten das Gewerbeamt oder das Bürgeramt. Die Gemeinde informiert das Finanzamt. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Kommune eine Gebühr und verlangt keine Angabe darüber, wie deine Inhalte aussehen. Als Gegenstand des Gewerbes reicht eine sachliche Beschreibung wie "Produktion und Onlinevertrieb digitaler Inhalte".
Wenn du nicht geoutet bist, ist an dieser Stelle wichtig zu wissen, dass die Gewerbeanmeldung deinen echten Namen und deine Meldeadresse verlangt. Was du gegenüber dem Amt angeben musst und was auf deinem Profil steht, sind zwei verschiedene Dinge. Der Leitfaden zum anonymen Arbeiten geht auf die Trennung von Klarnamen und Künstlername genauer ein.
Wie funktioniert die Einkommensteuer auf OnlyFans-Einnahmen?
Du ermittelst deinen Gewinn und gibst ihn in der Einkommensteuererklärung an. Bei kleinen und mittleren Betrieben genügt dafür die Einnahmenüberschussrechnung, also Einnahmen minus Ausgaben im Jahr des Zu- und Abflusses, übermittelt mit der Anlage EÜR.
Zur Buchführung mit Bilanz bist du erst verpflichtet, wenn du bestimmte Größen überschreitest: mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Kalenderjahr oder mehr als 80.000 Euro Gewinn aus Gewerbebetrieb im Wirtschaftsjahr (§ 141 Abs. 1 AO). Darunter reicht eine saubere Einnahmenüberschussrechnung.
Auf dein zu versteuerndes Einkommen wird der Einkommensteuertarif angewendet. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro, der Steuersatz von 42 Prozent setzt ab 69.879 Euro ein, der von 45 Prozent ab 277.826 Euro (§ 32a Abs. 1 EStG). Diese Beträge werden fast jedes Jahr angepasst, prüf sie vor jeder Erklärung neu.
Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, sind spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben (§ 149 Abs. 2 AO), also normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres. Wer eine Steuerberatung beauftragt, hat eine längere Frist, und für einzelne Jahre gab es gesetzliche Verlängerungen. Die für dein Jahr geltende Frist bestätigt dir dein Finanzamt oder deine Beratung.
Auf dein Einkommen setzt das Finanzamt in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen fest, sobald es deine Zahlen kennt. Praktisch heißt das: Leg von jeder Auszahlung sofort einen festen Anteil auf ein zweites Konto und rühr ihn nicht an. Welcher Anteil der richtige ist, hängt von deinem Gewinn, deinem Hebesatz und deinen Ausgaben ab, lass ihn einmal ausrechnen statt ihn zu schätzen.
Umsatzsteuer: wann greift die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nimmt dich aus der laufenden Umsatzsteuer heraus. Nach § 19 Abs. 1 UStG ist ein von dir bewirkter Umsatz steuerfrei, "wenn der Gesamtumsatz nach Absatz 2 im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet".
Drei Punkte dazu, die oft falsch wiedergegeben werden:
- Die 100.000 Euro sind eine Grenze im laufenden Jahr. Wird sie überschritten, endet die Begünstigung, nicht erst im Folgejahr.
- Der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG ist die Summe deiner steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, also der im Inland ausgeführten. Welche deiner Plattformeinnahmen darunter fallen, hängt davon ab, wo der Leistungsort liegt. Genau diese Frage gehört vor die Steuerberatung, bevor du dich auf eine Grenze verlässt.
- Kleinunternehmerin zu sein heißt auch: kein Vorsteuerabzug. Für steuerfreie Umsätze ist die Vorsteuer nach § 15 Abs. 2 UStG ausgeschlossen. Die Umsatzsteuer auf deine Kamera, dein Licht und deine Software bleibt bei dir hängen.
Du kannst auf die Regelung verzichten und normal besteuert werden. Die Erklärung ist unwiderruflich und bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Bei Regelbesteuerung beträgt die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§ 12 Abs. 1 UStG), dafür bekommst du die Vorsteuer aus deinen Anschaffungen zurück. Wer viel in Technik investiert, fährt mit dem Verzicht manchmal besser, wer kaum Ausgaben hat, selten.
Was passiert bei der Umsatzsteuer, wenn die Plattform im Ausland sitzt?
Hier wird es für Creator in Deutschland unangenehm, und die meisten Ratgeber gehen darüber hinweg.
Bei Leistungen an ein Unternehmen gilt das Empfängerortprinzip: Eine sonstige Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen wird dort ausgeführt, "von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt" (§ 3a Abs. 2 UStG). Das gilt in beide Richtungen.
| Leistung | Leistungsort | Wer schuldet die Steuer |
|---|---|---|
| Deine Leistung an die Plattform, wenn diese im Ausland ansässig ist | Sitz der Plattform, also im Ausland | Nicht im Inland steuerbar, du berechnest keine deutsche Umsatzsteuer |
| Die Leistung der Plattform an dich (ihre Gebühr) | Dein Unternehmenssitz in Deutschland | Du, über das Reverse-Charge-Verfahren |
Die zweite Zeile ist die Falle. Für sonstige Leistungen "eines im Ausland ansässigen Unternehmers" schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er Unternehmer ist (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 UStG). Die Plattform stellt ihre Gebühr ohne Umsatzsteuer, und die 19 Prozent darauf schuldest du dem deutschen Finanzamt.
Bei Regelbesteuerung ist das ein durchlaufender Posten: Du meldest die Steuer an und ziehst denselben Betrag als Vorsteuer wieder ab (§ 15 UStG). Unterm Strich zahlst du nichts.
Als Kleinunternehmerin zahlst du sie wirklich. Die Steuerbefreiung nach § 19 Abs. 1 UStG gilt für Umsätze, die du bewirkst, nicht für die Steuer, die du als Leistungsempfängerin schuldest. Und der Vorsteuerabzug ist dir wegen § 15 Abs. 2 UStG versperrt. Dazu kommt die Erklärungspflicht: § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG nimmt dich zwar von den Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG aus, lässt § 18 Abs. 4a aber ausdrücklich unberührt. Und § 18 Abs. 4a UStG verlangt Voranmeldungen und eine Steuererklärung auch von Unternehmern, die "ausschließlich Steuer für Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 5, § 13b Absatz 5 oder § 25b Abs. 2 zu entrichten haben".
Eine Rechnung dazu, rein zur Veranschaulichung: Fans zahlen 1.000 Euro. Die Plattform behält nach ihren Nutzungsbedingungen 20 Prozent der Zahlung ein, also 200 Euro, und zahlt dir 800 Euro aus. Auf die 200 Euro Gebühr entfallen 19 Prozent, also 38 Euro. Bei Regelbesteuerung meldest du 38 Euro an und ziehst 38 Euro ab. Als Kleinunternehmerin meldest du 38 Euro an und überweist sie.
Ob die Gebühr umsatzsteuerlich tatsächlich als eigene Leistung an dich abgerechnet wird, hängt davon ab, wie die Plattform ihre Rolle vertraglich und in den Abrechnungen ausgestaltet. Lade dir deine monatlichen Abrechnungen herunter und leg sie deiner Steuerberatung vor, bevor du selbst eine Voranmeldung abgibst. Wie viel am Ende bei dir bleibt, ändert das übrigens auch für die Preisgestaltung, siehe dazu die Kalkulation von PPV-Preisen.
Brauche ich eine USt-IdNr?
Für grenzüberschreitende Leistungen zwischen Unternehmen in der EU brauchst du normalerweise eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, und zwar unabhängig davon, ob du Kleinunternehmerin bist. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt sie "Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag" (§ 27a Abs. 1 UStG). Der Antrag ist schriftlich zu stellen und enthält Name, Anschrift und die Steuernummer, unter der du umsatzsteuerlich geführt wirst.
Die USt-IdNr ist nicht dasselbe wie deine Steuernummer und ersetzt sie nicht. Sitzt dein Vertragspartner in einem Drittland außerhalb der EU, brauchst du für die Zusammenfassende Meldung keine, für die Rechnungsstellung kann sie trotzdem verlangt werden. Was in deinem Fall nötig ist, klärst du mit deiner Beratung, nicht mit dem Supportchat der Plattform.
Gewerbesteuer: ab wann zahlst du sie?
Gewerbesteuer fällt nur bei gewerblicher Tätigkeit an, nicht bei freiberuflicher. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag um einen Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt (§ 11 Abs. 1 GewStG). Auf den Rest wird die Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewendet (§ 11 Abs. 2 GewStG), und auf den Messbetrag legt deine Gemeinde ihren Hebesatz. Dieser beträgt 280 Prozent, wenn die Gemeinde keinen höheren bestimmt hat (§ 16 Abs. 4 GewStG), in der Praxis liegen die Hebesätze der Städte deutlich darüber und unterscheiden sich stark. Den aktuellen Hebesatz deiner Gemeinde bekommst du beim Steueramt vor Ort.
Die gezahlte Gewerbesteuer wird bei Einzelunternehmen nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet, gedeckelt auf einen Faktor des Messbetrags und auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Den geltenden Faktor liest du direkt in § 35 EStG nach. Bei kleineren Gewinnen bleibt dadurch oft wenig übrig, einplanen solltest du die Zahlung trotzdem.
Welche Unterlagen musst du aufbewahren, und wie lange?
Sammle ab dem ersten Euro, nicht rückwirkend. Was du brauchst:
- die monatlichen Abrechnungen und Auszahlungsübersichten der Plattform, als Datei heruntergeladen, nicht als Screenshot
- Kontoauszüge eines separaten Geschäftskontos, getrennt von deinen privaten Ausgaben
- Rechnungen und Belege für jede Ausgabe, mit einer Zeile dazu, wozu sie betrieblich diente
- Abrechnungen oder Rechnungen deiner Agentur, falls du mit einer arbeitest
- Nachweise über Werbeausgaben, Software-Abos, Technik und Versand
Die Fristen stehen in § 147 Abs. 3 AO: Bücher, Aufzeichnungen und die dort in Absatz 1 Nummer 1 genannten Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege acht Jahre, die sonstigen Unterlagen sechs Jahre.
Lagere diese Dateien verschlüsselt und getrennt von deiner Content-Bibliothek. Steuerunterlagen enthalten deinen Klarnamen und deine Adresse, und ein Backup, das beides mit deinem Künstlernamen in einem Ordner zusammenbringt, ist ein Risiko. Dasselbe Prinzip wie bei der Identitätsprüfung auf OnlyFans.
Was kannst du absetzen?
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind. Unstrittig dazu gehören die Plattformgebühr, die Provision einer Agentur, Kamera, Licht, Mikrofon, Rechner und Telefon (anteilig, bei größeren Anschaffungen über die Nutzungsdauer verteilt), Schnitt- und Planungssoftware, Werbekosten, Domain und Hosting sowie die Rechnung deiner Steuerberatung.
Vorsichtig wird es bei Kleidung, Kosmetik und Pflege. Das sind die klassischen Fälle, in denen die Finanzverwaltung private Veranlassung annimmt, sobald sich ein Gegenstand auch außerhalb der Arbeit tragen oder benutzen lässt. Kostüme und Requisiten, die ausschließlich für Aufnahmen benutzt werden, stehen deutlich besser da als ein normaler Kleiderschrank.
Geschlechtsangleichende Behandlungen und damit verbundene Kosten sind eine eigene Frage und unterliegen anderen Vorschriften als Betriebsausgaben. Sie werden nicht dadurch betrieblich, dass du in deinen Inhalten zu sehen bist. Entscheide das nicht anhand eines Forenpostings oder dieses Artikels. Nimm die Belege mit zur Steuerberatung und lass dir die Einordnung schriftlich geben.
Wo eine Agentur hineinpasst
Bunny Agency arbeitet auf Umsatzbeteiligung, ohne Vorabkosten. Die Provision ist damit eine Betriebsausgabe, die deinen Gewinn mindert, und kein Betrag, den du vor dem Verdienen bezahlst. Wie sich die Prozentsätze zusammensetzen, steht in der Übersicht zu Agenturkosten und Prozenten, der Leistungsumfang auf der Seite zu den Leistungen. Was eine Agentur nicht macht, ist deine Steuererklärung. Dafür brauchst du eine eigene Beratung, und zwar am besten, bevor deine Einnahmen ernsthaft werden.
Die erste Adresse für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Anmeldung und Rechtsform ist die Gründungsberatung deiner örtlichen IHK. Eine Steuerberatung, die Selbständige mit vielen Kleinbeträgen und ausländischen Zahlungsquellen kennt, kostet Geld und spart in der Regel mehr, als sie kostet. Bei der Auswahl darfst du fragen, ob dein Geschäftsmodell ein Problem ist, bevor du Unterlagen schickst.
Die vier Schritte in der richtigen Reihenfolge
- Tätigkeit anzeigen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER übermitteln, innerhalb eines Monats (§ 138 AO), bei gewerblicher Tätigkeit zusätzlich das Gewerbe anmelden (§ 14 GewO).
- Getrenntes Geschäftskonto eröffnen und ab dem ersten Tag alle Abrechnungen monatlich herunterladen.
- Mit der Steuerberatung klären, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt oder darauf verzichtest, und ob du eine USt-IdNr beantragst.
- Von jeder Auszahlung einen festen Anteil zurücklegen, bevor du ihn ausgibst. Wer das von Anfang an so aufsetzt, hat später eine Steuererklärung statt einer Rekonstruktion.
Häufige Fragen
Muss ich OnlyFans beim Finanzamt angeben?
Ja. Einnahmen aus dem Verkauf von Inhalten sind steuerpflichtige Einkünfte und gehören in die Einkommensteuererklärung, auch wenn es nur ein paar hundert Euro im Monat sind und niemand dir eine Bescheinigung schickt. Wer eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss das nach § 138 AO außerdem anzeigen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln.
Brauche ich für OnlyFans ein Gewerbe?
Das hängt davon ab, wie das Finanzamt deine Tätigkeit einordnet. Freiberuflich ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG unter anderem eine selbständig ausgeübte künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit. Wird deine Tätigkeit dagegen als Gewerbebetrieb eingestuft, musst du sie nach § 14 GewO beim Gewerbeamt anmelden. Die Einordnung entscheidet das Finanzamt anhand deiner konkreten Tätigkeit, nicht die Plattform.
Wie viel Umsatz ist bei OnlyFans steuerfrei?
Steuerfrei im Sinne der Umsatzsteuer sind deine Umsätze nach § 19 Abs. 1 UStG, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Das betrifft nur die Umsatzsteuer. Für die Einkommensteuer gilt der Grundfreibetrag nach § 32a EStG, ab dem Veranlagungszeitraum 2026 sind das 12.348 Euro zu versteuerndes Einkommen.
Brauche ich als OnlyFans-Creator eine USt-IdNr?
Für grenzüberschreitende Leistungen an oder von einem Unternehmen im EU-Ausland brauchst du in der Regel eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt sie nach § 27a UStG auf Antrag, auch Kleinunternehmerinnen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und enthält Name, Anschrift und die Steuernummer, unter der du umsatzsteuerlich geführt wirst. Ob du eine brauchst, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Ab wann zahle ich Gewerbesteuer?
Bei natürlichen Personen wird der Gewerbeertrag nach § 11 Abs. 1 GewStG um einen Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt. Erst darüber entsteht Gewerbesteuer. Auf den gekürzten Betrag wird die Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewendet, und die Gemeinde legt darauf ihren Hebesatz. Freiberufliche Tätigkeit unterliegt der Gewerbesteuer nicht.
Kann ich die Gebühr von OnlyFans absetzen?
Die Plattformgebühr ist eine Betriebsausgabe und mindert damit den Gewinn, den du versteuerst. Wichtig ist, ob deine Auszahlungsübersicht den Betrag vor oder nach Abzug der Gebühr zeigt, sonst ziehst du denselben Betrag zweimal ab. Lade dir die monatlichen Abrechnungen herunter und gib sie deiner Steuerberatung, die auch die umsatzsteuerliche Behandlung der Gebühr prüfen muss.
Quellen
- § 19 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026-09-20
- § 13b UStG, Leistungsempfänger als Steuerschuldner — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026-09-20
- § 3a UStG, Ort der sonstigen Leistung — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026-09-20
- § 18 UStG, Besteuerungsverfahren — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026-09-20
- § 12 UStG, Steuersätze — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026-09-20
- § 15 UStG, Vorsteuerabzug — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026-09-20
- § 27a UStG, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026-09-20
- § 32a EStG, Einkommensteuertarif — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026-09-20
- § 18 EStG, Einkünfte aus selbständiger Arbeit — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026-09-20
- § 11 GewStG, Steuermesszahl und Steuermessbetrag — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026-09-20
- § 16 GewStG, Hebesatz — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026-09-20
- § 138 AO, Anzeigen über die Erwerbstätigkeit — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026-09-20
- § 141 AO, Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026-09-20
- § 147 AO, Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026-09-20
- § 149 AO, Abgabe der Steuererklärungen — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026-09-20
- § 14 GewO, Anzeigepflicht — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2026-09-20
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — Bundeszentralamt für Steuern, 2026-09-20
- ELSTER, Ihr Online-Finanzamt — Bayerisches Landesamt für Steuern, 2026-09-20
- Recht und Steuern — IHK, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, 2026-09-20
- Terms of Service — OnlyFans, 2026
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